
Guten Tag, und willkommen auf ARSIG-Salzgitter
Wir sind zwischen Harz und Heide
Ihre Partner für Arbeitssicherheit und Fahrausbildung im Betrieb
Wir begleiten Sie erfolgreich bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen
beim Arbeitsschutz und der Ausbildung Ihres Personals für Flurförderfahrzeuge,
Krane und Hubarbeitsbühnen.
Ihre Partner für Arbeitssicherheit und Fahrausbildung im Betrieb
Wir begleiten Sie erfolgreich bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen
beim Arbeitsschutz und der Ausbildung Ihres Personals für Flurförderfahrzeuge,
Krane und Hubarbeitsbühnen.
Wir sind:
ARSIG - Salzgitter
Ihr Partner für Arbeitssicherheit und Fahrausbildung im Betrieb mit diesen Themen:
▼ für Arbeitssicherheit und Fahrausbildung im Betrieb
Sicherheitsrelevante Anforderungen an Unternehmen steigen stetig. Gesetze und Richtlinien werden permanent überarbeitet und neu gefasst.
Die konkreten Auslegungen und Konsequenzen dieser Vorgaben sind oftmals für Betroffene nicht unmittelbar faßbar. Es verbleibt jedoch in der Verantwortung jedes Unternehmers, diese Vorschriften zu beachten und umzusetzen.
Ist Arbeits- & Gesundheitsschutz eine lästige Pflicht? Sicher nicht, es führt im Gegenteil zu:

Qualität kann man nicht erprüfen, man muss sie produzieren.
Die konkreten Auslegungen und Konsequenzen dieser Vorgaben sind oftmals für Betroffene nicht unmittelbar faßbar. Es verbleibt jedoch in der Verantwortung jedes Unternehmers, diese Vorschriften zu beachten und umzusetzen.
Ist Arbeits- & Gesundheitsschutz eine lästige Pflicht? Sicher nicht, es führt im Gegenteil zu:
- Effizienzsteigerung durch Reduktion der Ausfallzeiten (O Unfälle = O Ausfallzeit)
- Potential, den Auftragsbestand zeitnäher in Umsatz zu überführen
- Potential zur Produktivitätssteigerung
- Potential, vom Unfallaufkommen abhängige Versicherungskosten zu minimieren.
- Planungssicherheit zum Personaleinatz
- Zufriedenere Mitarbeiter
- Imagegewinn
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BGHM Arbeitsschutz: Vorsicht Rutschgefahr

BGHM Arbeitsschutz: Vorsicht Rutschgefahr

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Eine aufgabenspezifisch pragmatische Beratung und Unterstützung mit dem Angebot einer
"Lösung aus einer Hand" erfahren Sie durch
ARSIG - Salzgitter
Qualität kann man nicht erprüfen, man muss sie produzieren.
Wir sagen: Arbeitssicherheit kann man nicht feststellen, man muss sie organisieren.
Damit auch Sie sagen können:
Mit Sicherheit zum Erfolg!
Wir begleiten Sie erfolgreich bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen als Ihr Partner für Arbeitssicherheit
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▼ ... und bieten zu den Anforderung des Arbeitssicherheitsgesetzes "ASiG" (Kernthemen)

Unternehmen haben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (kurz: ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung.
Zielsetzung:
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften werden den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewendet
- gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sind angewendet
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen erlangen in der konkreten Anwendung einen möglichst hohen Wirkungsgrad

- Aufgabenstellung der Betriebsärzte) und
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihre
- erforderliche Qualifikation,
- zu ihrer Stellung im Betrieb und über
- ihre Zusammenarbeit sowie
- Überwachungsvorschriften.
(siehe u.a. hier:ASiG - Inhaltsverzeichnis)
Weitere, zu berücksichtigenden Einzelheiten zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes sind in diversen Unfallverhütungsvorschriften geregelt.
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▼ Betreuung im Arbeitsschutz gemäß DGUV Vorschrift 2
wir sind
Ihr Sicherheitspartner
Für Ihren Bedarf bieten wir - ARSIG - Salzgitter- gerne unsere Unterstützung an. Unter dem nachfolgenden Link zu unserem Anfrageportal geben Sie uns gerne Ihre Anfrage. Wir freuen uns auf darauf!
Die DGUV-Vorschrift hierzu unterteilt die für den jeweiligen Betrieb zu erbringende Betreuung im Arbeitsschutz in diverse Kategorien und Bemessungsgrundlagen. Am Beispiel der BGETEM hier ein kurzes Besispiel der grundlegenden Parameter für die Ermittelung des Betreuungsaufwandes.
Die DGUV nutzt für die Klassifizierung ein Codierungssystem (WZ-Kode) für alle Branchen. Den für Sie zutreffenden WZ-Kode entnehmen Sie bitte Ihren berufsgenossenschaftlichen Unterlagen. Hilfsweise können Sie diese Information auch aus dem MS-Word-Dokument der DGUV entnehmen, welches Sie
unter diesem Link finden.
ARSIG-Salzgitter
Ihr Partner für
Arbeitsschutz | Arbeitssicherheit | Gesundheitsschutz und Fahrausbildung
im Unternehmen, bietet Ihnen diese Dienstleistungen als Unterstützung auch bei Aufgaben zu
sicherheitstechnischen Unterweisungen in zwei Arbeitsbereichen an:
▼ Ihnen die Leistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Leistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Leistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht in der Aufgabe, Unternehmern/Arbeitgebern beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Der Vorschriftenwortlaut besagt und daraus folgt, dass es sich bei der dortige Beschreibung nicht eine erschöpfende und abschließende Aufgabenbeschreibung handelt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist stets gefragt und gefordert, wenn eine Prüfung aus Gründen des Arbeitsschutzes erforderlich ist. Sie klärt u.a., ob- die Sicherheit einer Anlage
- oder eines Arbeitsmittels,
- die bei der ersten Inbetriebnahme festgestellt,
- oder die Sicherheit eines Arbeitsverfahrens, die bei der Einführung festgestellt worden ist,noch fortbesteht.
Die Leistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst neben der Beratung des Unternehmers insbesondere folgendes Leistungsspektrum:

- Analyse des Arbeitssystems
- Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdungen
- Setzen von (Schutz-)Zielen
- Entwicklung von Lösungsalternativen (Maßnahmenhierarchie)
- Vorschläge zu geeigneten Lösungen (Entscheidungsvorlage für und Veranlassung durch die Geschäftsführung)
- Überwachung der Durch- und Umsetzung der Lösung
- Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung
- Unfallauswertung / Unfallanalyse
- Analyse des Arbeitsplatzes
- Analyse der Arbeitsabläufe mit Führungskraft
- Veranlassung derAnpassung der Gefährdungsbeurteilung
- Anpassung der Prozessbeschreibung anregen
- Veranlassung, die Unterweisung anzupassen
- Allgemeine Begehung des Unternehmens
- Brandschutzbegehung mit Feuerwehr oder Brandschutzbeauftragten
- Umweltschutzbegehung
- Begehung Abfall
- spezifische Begehung entsprechend den besonderen zusätzlichen betrieblichen Anforderungen
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▼ für den betrieblichen Arbeitsschutz

betrieblicher Arbeitsschutz
Sie ist Chefsache!
Dazu dürfen Aufgaben zur Unterstützung auch an uns als Dienstleister übertragen werden.
Ihr fachkundiger, zuverlässiger und pragmatische Partner im betrieblichen Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne bei dieser Aufgabe. Ihre geschätzte Angebotsanfrage können Sie gerne über die ARSIG - Kontakt-Seite übermitteln.
Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes
(Quelle: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) § 4 Allgemeine Grundsätze- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
- Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
- Bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
- Maßnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umwelt sachgerecht mit dem Arbeitsplatz verknüpft werden.
- Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen.
- Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen (z. B. Schwangere, Jugendliche).
- Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.
- Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn diese aus biologischen Gründen zwingend geboten sind.
Qualität kann man nicht erprüfen, man muss sie produzieren.
Arbeitssicherheit kann man nicht feststellen, man muss sie organisieren.
Arbeitssicherheit kann man nicht feststellen, man muss sie organisieren.
ARSIG - Salzgitter,
Ihr fachkundiger, zuverlässiger und pragmatische Partner im betrieblichen Arbeitsschutz unterstützt Sie gerne bei dieser Aufgabe. Ihre geschätzte Angebotsanfrage können Sie gerne über die ARSIG - Kontakt-Seite übermitteln.
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▼ bei der Berücksichtigung der Pflichten im Arbeitsschutz

Übersicht: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Arbeitsschutz
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Arbeitsschutz bestehen insbesondere in:- Gefährdungsbeurteilung
- Begehungen
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Monitoring Hygiene
- Empfehlungen zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
- Durchführung der Unfallanalyse
- Unterweisung der Betriebsangehörigen
- Gesamtbetrachtung der Arbeitsplatzperipherie
- Empfehlungen zum Prospektiven Arbeitsschutz
- Vermeidung arbeitsbedingter psychischer Belastung

- der Betreuung von Kleinbetrieben bis 50 Mitarbeitern
- sowie die der Untermehmens-, & Existenzgründer
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▼ sowie die Gefährdungsbeurteilung

sowie der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz.
Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Der § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.

Bei der Umsetzung der §§ 5 & 6 des ArbschG, ist ARSIG-Salzgitter die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Kooperationpartner für den Unternehmer.
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▼ und Regalprüfungen nach DIN 15635 und DGUV Regel 108 – 007

Regalprüfung nach DIN 15635 und DGUV Regel 108 – 007
Regale sind ein Unfallschwerpunkt in Betrieben. Ein- und Umsturzgefährdung (nicht allein für Mitarbeiter), steht hierbei an erster Stelle. Diese Regaleinrichtungen unterliegen - wie alle betrieblichen Einrichtungen -der Verantwortung des Betreibers im Rahmen und auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung. § 14 Betriebssicherheitsverordnung des Bundesministerium der Justiz bildet die Rechtsgrundlage für Prüfungen und Inspektionen von Regalen. Regelmäßigen Regalprüfungen sind damit Pflicht zur Verhinderung bzw Minimierung der Gefährdungen. Nahezu in jedem Logistikbereich eines Betriebes sind solche Regale zu finden. Diese sind in jedem Fallals potentielle Gefahrenquelle anzusehen. Eine nicht abgeschlossene Übersicht solcher Arbeitsmittel ist in der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“ (ehem. BGR 234) aufgelistet. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale. DIN EN 15 635 differenziert zwischen wöchentlich durchzuführenden Sichtprüfungen und der Experteninspektion, die in Intervallen von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. prüfpflichtige Regale sind u.a.:- Palettenregale
- Kragarmregale
- Durchfahrregale
- Mehrgeschossanlagen
- Durchlaufregale
- Fachbodenregale
- Einfahrregale
- Lagerbühnen
- Kontrolle auf Einhaltung der Anforderungen der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- visuelle Inspektion Ihrer Regalanlage
- Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gem. DIN EN 15635
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden sowie Einleitung notwendiger Maßnahmen
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung
- Persönliches Abschlussgespräch mit Aushändigung des Prüfprotokolls in welchem der Ist-Zustand Ihrer Regalanlage ausführlich dokumentiert ist
- Gefährdungsbeurteilungen für Regalanlagen entsprechend BetrSichV und DGUV V1
- Schadensanalyse zur Einschätzung der Nutzungssicherheit
- Hinweise zur Vorbeugung
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
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▼ Ihr ARSIG-Salzgitter-Vorteil

Ihr ARSIG-Salzgitter-Vorteil
Bei ihrer Aufgabe zum betrieblichen Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung unterstützt ARSIG-Salzgitter Sie zu Ihrem Vorteil umfassend.
Unternehmer und Mitarbeiter profitieren gleichermaßen von einem durch ARSIG-Salzgitter unterstützen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Vermeidung von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen
sowievorausschauende, sichere betriebliche Prozesse und Arbeitsabläufe reduzieren
die Kosten für Heilung und Lohnfortzahlung. Doch insbesondere wird dadurch menschliches Leid vermieden.
So ist der Arbeitsschutz zum Vorteil aller Beteiligten ein wesentlicher Faktor, der durch Prevention und sicherheitstechnischen Optimierung der Prozesse, Abläufe und insbesondere der sicheren Gestaltung der Handhabungsrituale einen direkten und positiven Einfluß auf
darstellt.
So ist der Arbeitsschutz zum Vorteil aller Beteiligten ein wesentlicher Faktor, der durch Prevention und sicherheitstechnischen Optimierung der Prozesse, Abläufe und insbesondere der sicheren Gestaltung der Handhabungsrituale einen direkten und positiven Einfluß auf

- Unternehmensergebnis,
- Betriebsfriedens und
- Gesunderhaltung der Mitarbeiter sowie der
- Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
darstellt.
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Weiteres zum Arbeitsschutz
▼ Arbeitsplatzperipherie

Arbeitsplatzperipherie
Nicht nur der Arbeitsplatz als solches steht im Focus bei der Arbeitsplatzgestaltung und der Gefährdungsbeurteilung. Auch die Arbeitsplatzperipherie wird mit bewertet. Im Arbeitsschutz wird hierzu die Begrifflichkeit "Arbeitssysteme" genutzt. In der Beurteilung der Arbeitsplatzumgebung werden die Wechselwirkungen der Arbeitssysteme betrachtet. Dazu zählen auch Einflußgrößen wie:- Lärm,
- Strahlung,
- Staub,
- Verkehr,

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▼ Begehungen

Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein wesentliches Instrument der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes ist die regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch den Betriebsarzt (nicht Leistungsangebot der ARSIG-Salzgitter) und mit der ARSIG-Salzgitter SIFA, Fachkraft für Arbeitssicherheit.Begehungen dienen dazu, Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
In erster Linie dienen Begehungen dazu, ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen sich vor Ort zu verschaffen. Auf dieser Basis können Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten werden. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen unumgänglich.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Die Ergebnisse der Begehungen werden dokumentiert und dienen gleichermaßen als Tätigkeitsnachweis (der Betriebsärzte und) der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sowie als Grundlage für den Arbeitsschutzausschuß. Die ARSIG-Salzgitter - SIFA, Fachkraft für Arbeitssicherheit, steht Ihnen als Berater gerne zur Verfügung.
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▼ Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomie am Arbeitsplatz
Optimalere Arbeitsbedingungen werden geschaffen mit der Beachtung der Bedingungen für Ergonomie am Arbeitsplatz. Berufstätige verweilen oft und zu lange Zeit in einer bestimmten Körperhaltung. Mit einem ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz können Berufstätige das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit vermindern. Folgender Themenkreis rückt bei der Arbeitsplatzgestaltung im Büro, an der Werkbank und der Maschine in den Focus.- Raum
- Klima
- Beleuchtung
- Luftfeuchte
- Ausrichtung von Maschinen
- Mobiliar
- Akustik
- arbeitsplatzbedingter Lärm

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▼ Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz

Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Hygiene, -maßnahmen und Sauberkeit sind nicht nur ein entscheidender Baustein zum Gesundheitsschutz in Krankenhaus oder Küche. Auch an allen anderen Arbeitsplätzen, gehört die Hygiene und Sauberkeit zum Standard. Erreger und ander Stoffe (z.B. Gefahrstoffe), werden nicht nur Oral, sondern auch Dermal aufgenommen. Daher: für alle Arbeitslätze gilt, dass ein notwendiges Maß an Hygiene und Sauberkeit an jedem Arbeitsplatz- ein Plus für den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten
- und ein Plus in der Reduzierung von Ausfallzeiten

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▼ Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeiter

Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitern
(Kleinstbetriebe bis 10 Mitarbeiter)
Kleinbetriebe bis 50 Mitarbeitern können das von den BG´n angebotene besondere Unternehmermodell in Anspruch nehmen und in ihren Betrieben umsetzen.
Seit September 2013 ....
gibt es Änderungen im ArbschG. Darin wurde festgelegt, dass auch Kleinstbetriebe bis 10 Mitarbeitern,Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren müssen. Allgemein bekannt dürfte sein, dass die Gefährdungsermittlung / -beurteilung nicht im Handumdrehen umzusetzen ist. Sie bindet Zeit, die gerade in Kleinunternehmen überproportional nicht wertschöpfend genutzt werden kann.
Dabei steht die Gefährdungsermittlung und die Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt des unternehmerischen Risikomanagements. Ein vermeidbarer Unfall bedeutet schnell ein unvermeidliches Unternehmens- und Karriereende.
Klein-, und Kleinstbetrieben, welche das Unternehmermodell nutzen, finden in der Fachkraft für Arbeitssicherheit von ARSIG-Salzgitter den ideale Partner in der Betreuung rund um den Arbeitsschutz.
Warum ist gerade die Fachkraft für Arbeitssicherheit von ARSIG-Salzgitter der ideale Partner?

Sie ist aufgrund ihrer Ausbildung und der technologisch breiten Aufstellung für unterschiedlichste Aufgabenprofile besonders geeignet, um effektive und pragmatische Lösungsmöglichkeiten zu unterbreiten.
Ihr Vorteil:
Zeiteinsparung, Unfallrisikoreduktion, Kosteneinsparung, Arbeitsschutz gemäß gesetzlicher Anforderung.
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▼ Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) hat bei allen Arbeiten und Tätigkeiten Anwendung zu finden,- wenn sie das Resultat einer Gerfährdungsanalyse ist
- Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten
- durch den Produkthersteller (von Maschinen, Gefahrstoffe, etc.) empfohlen oder angeordnet wird,
- und / oder durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.
- falls aufgrund der Anwendung von Maschinen,
- sonstigen stationären oder mobilen Einrichtungen,
- Gefahrstoffen und sonster Bedrohungspotential
- Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten,
- die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.

- die technische
- vor den organisatorischen Maßnahmen.
- Für die nachtechnisch und organisatorischen Maßnahmen weiterhin bestehenden Restrisiken, ist die Anwendung / Bereitstellung der persönlichen Schutzmaßnahmen für Unternehmen und Mitarbeiter verpflichtend.
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▼ Prospektiver Arbeitsschutz

Hierunter ist die technische Umetzung aus dem unternehmerischen Risikomanagement zu verstehen. Zum unternehmerischen Risikomanagement gehört in den "Werkzeugkasten" des Unternehmens der Arbeitsschutz als wesentliche technische Handlungsoption.
Heute sehen, was Morgen passieren kann, um zeitnah notwendige Maßnahmen zu ergreifen damit Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle nicht entstehen, hohe Kosten durch technische Nachrüstungen möglichst vermieden sowie Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ggf festgelegt werden können uvm.
„Nichts ist beständiger als der Wandel!“ Heraklit (520 v. Chr.; † um 460 v. Chr.).
Es hat bis heute Bestand.
Dies trifft z. B. auch auf Industrieunternehmen zu, die eine dauerhafte und ständige Optimierung der Produkte und Dienstleistungen an den Markt vollziehen müssen. Deren (Herstellungs-)Prozesse sind so anzupassen, dass Zeit und Geld eingespart werden. Nur so ist ein sich am Markt behaupten darstellbar. Dies betrifft - Arbeitsprozesse durch neue Maschinen, Qualifikation der Mitarbeiter, - Arbeitszeitanpassung u.v.m.
Doch welchen Stellenwert erfährt die Sicherheit der Mitarbeiter? Bei der Optimierung wird erfahrungsgemäß an heute und evtl. noch an morgen gedacht. Aber wie sieht es übermorgen aus? Wurde wirklich an alles gedacht?
- Psychische Belastung?
- Welche zusätzlichen Arbeitsmittel werden noch benötigt?
- Was sagt die Gefährdungsbeurteilung aus,
- wie ist die Beleuchtung,
- was ist mit Rettungswegen,
- Ersthelfer in dem Bereich,
- mech. Gefährdungen,
- Lärm,
- Gefahrstoffe, uvm.?
und
- Wie hoch ist das Restrisiko?
Hier bringt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den prospektiven Arbeitsschutz mit ein.

- künftigen Zusatzkosten und
- Produktionsausfällen oder
- sonstiger Beeinträchtigungen durch Unfälle,
- das Nachrüsten sicherheitstechnischer Maßnahmen,
- sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) von ARSIG-Salzgitter
- bei neu zu errichtenden Arbeitsplätzen,
- bei Anschaffung von Maschinen,
- bei Umbaumaßnahmen,
- bei Änderung von Arbeitsabläufen und
- bei der Einführung neuer Gefahrstoffe, so früh wie möglich hinzugezogen werden.
Die ARSIG-Salzgitter - Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen und Ihrem Unternehmen als Berater und zurUnterstützung zur Seite.
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▼ Psychische Belastung
Psychische Belastung

Die Fürsorgeplicht fordert den Unternehmer, die psychischen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gefährdungsbeurteilungen mit aufzunehmen und zu bewerten.
Faktoren die zu einer psychischen Belastung der Arbeitnehmer führen können sein:
- Arbeitszeit,
- (Arbeits-)Klima,
- Arbeitsaufgabe (Überforderung / Unterforderung),
- erhöhter Zeitdruck,
- Vorgesetzte,
- priv. Probleme,
- mangelnde Wertschätzung,
- Unehrlichkeit,
- Unfairniss,

Gerade im Bereich der Beurteilung der psychischen Belastung kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit von ARSIG-Salzgitter als externer Beobachter und Beurteiler, eine objektivere Einschätzung abgeben.
Damit minimiert der Unternehmer die psychischen Erkrankungen in seinem Unternehmen, und steigert dadurch die Motivation seiner Mitarbeiter.
Die ARSIG-Salzgitter - Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Seite des Unternehmers hilft, psychischen Belastungen, soweit strukturell beeinflußbar, auf ein Minimum zu reduzieren.
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▼ Unfallanalyse

Unfallanalyse
Oft wird nach einem Unfall, im Glauben das Richtige zu tun, der Verunfallte unterwiesen. Das allein ist leider nicht nur unzureichend sondern falsch. Nur eine Unfallanalyse bringt die wahren mittelbaren und unmittelbaren Ursachen ans Tageslicht.- Ist es der Arbeitsablauf?
- Das verwendete Werkzeug?
- Mögliche fehlende Einweisung an Maschinen?
- Prozessabfolgen?
- Produktmängel
- ....
- reduziert auch die Ausfallkosten durch Verhinderung weiterer Unfälle aus selber Veranlassung

- spielen eine Rolle in der Beurteilung durch das Unfallversicherungsunternehmen
- ist im Interesse auch alle in diesem Bereich arbeitenden Mitarbeiter
- war der Unfall zwangsläufig?
- wäre er durch rechtzeitige Maßnahmen zu verhindern gewesen?
- wo liegen die Verantwortlichkeiten?
- technischer Natur
- organisatorischer Natur, als auch
- Maßnahmen im Bereich PSA.
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▼ Unternehmens- & Existenzgründer

Unternehmensgründer haben meist vor allem das operative Geschäft im Blick. Doch schnell kommen auch Fragen des Arbeitsschutzes auf, unter zwar dann wenn der Arbeitsaufwand nicht mehr alleine zu bewältigen ist.
Der steten Verbesserung und dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten dient das Arbeitsschutzgesetz . Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss über eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sich Gedanken machen. Diese kann bei Kontrollbesuchen einer Behörde vorgelegt werden. Das Arbeitsschutzgesetz ist die Grundlage für mehrere Verordnungen, die im Speziellen Maßnahmen für den Schutz des Mitarbeiters regeln.
Bei der Ausstattung eines Arbeitsplatzes ist einiges zu beachten. Manches dazu regelt beispielsweise die Verordnung über die Arbeitsstätte. Zwar handelt es sich hierbei nicht um ein Gesetz, doch sollte eine Behörde die Arbeitsplätze der Mitarbeiter überprüfen und Bestimmungen wie ausreichend Luftraum und Bewegungsfläche sowie das Nichtraucherschutzgesetz nicht eingehalten werden drohen Bußgelder.

Damit Sie als Unternehmens- oder Existensgünder nicht die Zeit verpasst und den Arbeitsschutz nachträglich implementieren müssten, ist es ratsam, die
externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
als Profi des Arbeitsschutzes bei der Gründung mit hinzu zu nehmen.
Das erspart Zeit und Kosten. Setzen Sie sich mit mir über das Kontaktformular in Verbindung.
Damit der Weg in die Selbsständigkeit mit SICHERHEIT gelingt.
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Nutzen Sie das ARSIG-Kontaktformular zur Terminvereinbarung oder Kontaktaufnahme mit ARSIG - Ihrem Partner für Arbeitssicherheit. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
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